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Niddah

Der Begriff niddah bezeichnet die Gesetze, welche sich in der Regel auf eine menstruierende oder eine kürzlich entbunden habende Frau beziehen, den damit einhergehenden Status der „Unberührbarkeit", die Zeit, in der dieser Status gilt sowie die sich in diesem Zustand befindende Frau selbst.

Die Etymologie des Wortes ist nicht ganz klar; die Wurzel lautet vermutlich entweder ndd (fliehen) oder ndh (verjagen). Da sich eine tatsächliche soziale Ausgrenzung der Frauen nicht nachweisen lässt (wie es die Worte nahelegen könnten), bezieht sich der Ausdruck möglicherweise nicht auf die Frau, sondern eher auf das vergossene Blut. Eine gewisse Separation oder zumindest „Sonderstellung" der Betroffenen aber schwingt dennoch in dem Ausdruck niddah mit.