Landtiere sind koscher, wenn sie sowohl Wiederkäuer sind als auch gespaltene Klauen besitzen. Wassertiere sind koscher, wenn sie Flossen und Schuppen haben. Bei Vögeln sind die einzelnen Auflistungen zu beachten; zwar sind Raubvögel generell verboten, viele als verboten aufgelistete Vögel sind aber keine Raubvögel.
Insekten dürfen nicht gegessen werden, da sie nicht koscher sind. Eine Ausnahme stellt eine einzige Heuschrecken Art dar, welche ausdrücklich zum Essen zur Zeit der Tora freigegeben war. Mit Ausnahme einer sehr kleinen Gruppe orientalischer Juden werden heute keine Heuschrecken mehr gegessen, da die Bezeichnung der zugelassenen Heuschrecken heute nicht mehr eindeutig einer Art zugeordnet werden kann.
Honig ist als einziges von Insekten hergestelltes Produkt koscher. Dabei gilt Bienenhonig als nur indirekt durch die Biene hergestelltes pflanzliches Produkt.