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Teschuwa

Das Gebot der Umkehr zu Gott

 1. Keinem Menschen gelingt es, seine sinnlichen Begierden so zu beherrschen, dass er nicht zuweilen durch sie verleitet würde, von den Vorschriften der Tora irgendwie abzuweichen. Jede solche Abweichung, sei es die unterlassene Erfüllung eines Gebotes, sei es die Übertretung eines Verbotes, ist eine Sünde.

 2. Die Sünde und ihre Folgen sind für uns sehr unheilvoll. Jede Sünde schwächt die Widerstandskraft unseres freien Willens gegen das Sündigen überhaupt und hat darum andere Sünden in ihrem Gefolge; jede Sünde entfernt uns von Gott, dem wir durch das Streben nach Heiligkeit immer näher kommen sollten; für die Sünde haben wir in diesem oder jenem Leben die Strafe Gottes, des Heiligen und Gerechten zu erwarten.

 3. Gott, der Allgütige und Allbarmherzige, will aber nicht, dass wir diese Folgen unserer Sünden tragen. Er hat uns vielmehr verheißen, unsere Sünden mit ihren Folgen ganz zu tilgen, als ob sie nie geschehen wären, in uns den Zustand vollkommener Reinheit und Gottesnäher wieder herzustellen, als ob wir ihn nie eingebüßt hätten, uns zu verzeihen und die Strafe zu erlassen, wenn wir zum Gehorsam gegen ihn und die Vorschriften seiner Tora zurückkehren. Darum gebietet er uns diese Rückkehr (T'schuwa), welche von uns folgendes fordert:

 

a. Sündenbekenntnis

 4. Wir müssen unseren Wandel genau prüfen und erforschen und jede Handlung wider die Gebote Gottes, welche uns bei dieser Selbstprüfung zum Bewußtsein kommt, vor Gott aufrichtig mit dem Mund bekennen. Sünden gegen Gott, welche bis jetzt keinem Menschen bekannt geworden sind, dürfen wir bei der Rückkehr auch nicht laut vor Menschen bekennen. Dagegen sollen wir Sünden, durch welche wir unseren Nebenmenschen verletzt haben, öfffentlich bekennen, damit jedermann erfahre, dass jener im Recht ist, wir aber ihm Unrecht getan haben.

 

b. Wiedergutmachung

 5. Für Sünden, welche wir gegen irgend einen unserer Nebenmenschen begangen haben, können wir nur dann von Gott Vergebung erwarten, wenn wir unseren Nebenmenschen zufrieden gestellt haben. Haben wir unrechtmäßiges Gut uns angeeignet, so müssen wir es dem Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolgern wieder ersetzen; haben wir jemand gekränkt ode beleidigt, so müssen wir uns alle Mühe geben, seine Verzeihung zu erlangen. Wäre der Beleidigte vorher gestorben, so müssen wir an seinem Grabe vor zehn Männern erklären, dass wir ihm unrecht getan haben. Haben wir jemand an seinem guten Ruf geschadet, so müssen wir seine Ehre wieder herstellen. Kurz, wir müssen alles mögliche tun, um die üblen Folgen unsere Sünden wieder aufzuheben.

 

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