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Das Neujahrsfest

Schofar

1. Geschichtliche Veranlassung. Der Tag der Erinnerung oder das Neujahrsfest bildet mit dem ihm folgenden Versöhnungstag und den zwischen beiden  liegenden Tagen eine Einheit, die auch unter der gemeinschaftlichen Benennung: die zehn Bußtage (asseret j'mi t'schuwa) zusammengefaßt wird; darum gilt die geschichtliche Veranlassung zum Versöhnungstag auch für Rosch Haschana. Diese Veranlassung ist folgende:

 

Israel hatte der Erlösung aus Ägypten und des am Sinai mit Gott beschlossenen Bundes bald vergessen und die größte Verirrung in seiner ganzen Geschichte begangen, indem es das goldene Kalb gemacht und verehrt hatte. Dadurch war es der Vernichtung schul­dig geworden. Moses weilte aber  noch zweimal vierzig Tage vor Gott und flehte für sein Volk um Vergebung dieser schweren Sünde. Unsere Weisen s.A. weisen aus der Tora nach, dass die letzten vierzig Tage mit dem ersten Tag des Monats Elul anfingen und mit dem zehmten Tag des Monats Tischri endigten; an diesem Tage sprach Gott zu Moses das trostreiche Wort Slichati = ich habe vergeben. Darum setzte Gott diesen Tag für ewige Zeiten als Versöhnungstag für Israel ein und bestimmte die neun vorangehenden Tage des Monats Tischri mit Rosch Haschana an der Spitze zur Vorbereitung für den Versöhnungstag.

 

2. Die besondere Festvorschrift, die wir am Rosch Haschana zu beobachten haben, läßt uns die Bedeutung des Festes deutlich erkennen.

 

Die Tora gebietet uns nämlich, an diesem Feste gewisse, durch die mündliche Überlieferung näher bestimmte Töne eines aus einem Widderhorn gefertigten Instrumentes (Schofar) zu hören. Wenn das Fest auf einen Sabbat fällt unterbleibt das Blasen des Schofars, damit nicht veranlaßt werde, dass das Instrument nötigenfalls von einem Besitzkreis in den anderen getragen werde (56.39); am Sabbat wird darum das Schofar nur im Gebete erwähnt. Zufälliges Hören genügt nicht; der Blasende sowohl als der Hörer müssen gegenseitig die Absicht haben, dass durch dieses Blasen und Anhö­ren die Vorschrift der Tora erfüllt werden soll. Der Blasende muß stehen, und bei den Tönen, die während des Mußafgebetes geblasen werden, auch der Hörer. Wir sollen die Schofartöne mit Beherzi­gung des tiefen Sinnes anhören, welcher darin liegt.