Die Vorschriften über den Kalender
1. Die Vorschriften über die Feste Gottes haben wir nur dann dem Gebot der Tora entsprechend erfüllt, wenn wir sie genau nach dem gesetzmäßig berechneten Kalender feiern. Die Bestimmung der Festzeiten übertrug die Tora den Häuptern der jüdischen Nation, die so in Ansehen standen, wie zu ihrer Zeit Moses und Aaron. Nur diese oder von ihnen Bevollmächtigte durften die Monatsanfänge bestimmen und Schaltjahre einsetzen.
Es mußten im heiligen Land anwesende Männer sein, welche durch die seit Moses (4.Mos. 27, 15‑23) nie unterbrochene Händeauflegung (Semicha) zu Volksführern eingesetzt (ordiniert) waren. Die Machtvollkommenheit dieser Männer in der Bestimmung der Festzeiten war so groß, dass ihre Festsetzungen Gültigkeit hatten, selbst wenn dieselben auf Irrtum oder Willkür beruhten. Dies war notwendig, damit nicht die Nation bezüglich der Feste sich in verschiedene Parteien zersplitterte. Zur Bestimmung der Monatsanfänge genügte eine Dreimännerbehörde (Bet Din); zur Einschaltung eines Monats mußte der Vorsitzende des obersten Gerichtshofes ( ) den Vorsitz führen, die Beisitzer mußten voraus unter Angabe des Zweckes zu der Verhandlung geladen sein, und es konnte die Zahl der Richter unter Umständen auf sieben erhöht werden.
2. Die Monatsanfänge wurden festgesetzt auf Grund eines mit der Berechnung der Behörde übreinstimmenden, am dreißigsten des Monats abgelegten, strenggeprüften Zeugnisses, dass der Neumond in der Nacht zwischen dem neunundzwanzigsten und dreißigsten des Monats gesehen worden war. War dieses Zeugnis vorhanden, so heiligste die Behörde den dreißigsten als Anfang des kommenden Monats. Waren keine Zeugen erschienen, oder konnte nach Abschluß des Verhörs am dreißigsten die Heiligung bei Tage nicht mehr ausgesprochen werden, so galt der einunddreißigste als Anfang des kommenden Monats. Wenn der Monatsanfang auf den dreißigsten festgesetzt worden war, so verkündete man dieses den entfernten Gemeinden ursprünglich durch Bergfeuer, später durch Boten. Wohin diese bis zu einem Fest gelangten, feierte man das Fest wie in Jerusalem an dem einen richtigen Tag; wo sie nicht hingelangten, feierte man zweifelswegen zwei Tage, als ob der Monat am dreißigsten und einunddreißigsten des vorigen begonnen hätte. Nur das Neujahr wurde, weil mit dem Monatsanfang zusammenfallend, selbst in Jerusalem meistens zwei Tage gefeiert.
3. Ein dreizehnter Monat wurde eingeschaltet, so oft das Bedürfnis eintrat, das Mondjahr mit dem Sonnenjahr auszugleichen, namentlich zu verhindern, dass das Pessachfest nicht zu weit in den Winter hereinfalle. Die Einschaltung mußte immer im zwölften Monat (Adar) und vor dessen Ablauf vorgenommen werden; sie bestand darin, dass der folgende Monat als Adar II erklärt wurde. Der Einschaltungsbeschluß wurde durch ein Rundschreiben des Vorsitzenden den Gemeinden mitgeteilt.
4. So lange nun im heiligen Land eine Anzahl von Männern lebte, welche die von der Tora geforderten Eigenschaften besaßen, bestimmten diese von Jahr zu Jahr die Festzeiten und nach Bedürfnis die Schaltjahre; es gab keinen festen Kalender, auch noch lange nach der Zerstörung des zweiten Tempels. Als jedoch die Feinde Israels es dadurch zu vernichten suchten, dass sie keine Führer und Lehrer der Nation mehr aufkommen ließen, da wurde die Händeauflegung mit Todesstrafe und mit Zerstörung der Stadt, in welcher eine solche stattgefunden, bedroht. Deshalb war zu fürchten, es könnte der Fall eintreten, dass keine Männer mehr da seien, welche zur Bestimmung der Festzeiten berechtigt wären. Das veranlaßte im Jahre der Welt 4119 (359 n.) Hillel II. und seine Genossen im obersten jüdischen Gerichte (Synhedrion), im voraus alle Festzeiten bis zu den Tagen des Messias festzustellen, und zwar nach der Berechnungsweise, welche bisher schon neben den Zeugenaussagen bei der Bestimmung der Monatsanfänge und Einschaltung der Monate in Anwendung gebracht worden war. So sind denn alle unsere Feste rechtsgültig nach den Vorschriften der Tora festgesetzt.
5. Damit aber die so festgestellten und geheiligten Festzeiten nicht vergessen würden, veröffentliche Hillel II. gleichzeitig auch die bisher geheim gehaltenen Regeln und Grundsätze, nach welchen man sich bis dahin schon bei der Bestimmung der Neumonde und Festzeiten gerichtet hatte, so dass es leicht ist, die damals bestimmten Festzeiten durch Berechnung festzustellen. Dies geschieht jetzt alljährlich durch unseren Kalender.

Empfange jeden Menschen mit freundlichem Gesicht. SdV