Die Vorschriften über die Sabbatfeier im Allgemeinen
1. Einstellung der Werktätigkeit Schewita. Die Tora gebietet uns, am Sabbat weder selbst (atah d.h. religiös Volljährige) eine Werktätigkeit zu verrichten, noch zuzulassen, dass unsere religiös minderjährigen Kinder (Benach uBetach) oder unsere Tiere ( ) eine solche verrichten.
Was unter Werktätigkeit (Melacha) verstanden wird, ist durch die mündliche Überlieferung bestimmt, und jeder Israelite ist verpflichtet, sich darüber genau zu unterrichten; denn es sind nicht bloß schwere, anstrengende Arbeiten, sondern auch sehr viele leicht vollziehbare Verrichtungen verboten. Selbst das Sprechen über Gewerbe und Geschäft ist untersagt; wir sollen darüber nicht einmal nachdenken, und am Sabbat alle unsere Geschäfte als vollendet und abgemacht betrachten.
Bei wirklicher oder möglicher Gefahr für ein Menschenleben ist uns nicht nur jede Verrichtung gestattet, sondern geboten.
2. Heiligkeitsverkündung Kidusch weHawdala. Es ist uns ferner geboten, der Heiligkeit des Tages durch Worte Ausdruck zu geben. Diesem Gebote wird zunächst durch die mittlere Benediktion des Gebetes vom Freitagabend entsprochen. Außerdem sind wir verpflichtet unmittelbar vor der Abend‑ und Frühmahlzeit über einen vollen Becher Wein, als Bild Freude erregender göttlicher Segensfülle, die Benediktion zu sprechen. Abends werden die Verse ( ) vor, und eine besondere, den Grundgedanken des Sabbats ausdrückende Benediktion nach der Benediktion über den Wein gesprochen. Morgens werden vor der letzteren nur die Verse ( ) und ( ) gesprochen. (Siehe das Gebetbuch). In Ermangelung des Weines tritt abends das Brot, morgens ein anderes geistiges Getränk an dessen Stelle; ist kein anderes Getränk zu haben, so wird auch morgens das Brot verwendet. Vor dieser Handlung (Kiddusch) darf man weder abends noch morgens etwas genießen.
Auch beim Ausgang des Sabbats müssen wir dessen Heiligkeit in ihrem Gegensatz zu den Werktagen durch Gebetsworte ausdrücken. Dieses geschieht zunächst durch Einschaltung der Formel ( ) in die vierte Benediktion des Abendgebetes, ausserdem aber durch folgende Handlung. Nach den Versen ( ) werden vier Benediktionen gesprochen: über einen vollen Becher Wein, über verschiedene Gewürze ( ), über ein nach Sabbatausgang künstlich nicht an Feuer, das schon vorher gebrannt, entzündetes Fackel‑ oder Doppellicht, ( )und eine Benediktion, in welcher wir Gott dafür danken, dass er den Unterschied zwischen Heiligem und Gemeinem, zwischen Sabbat und Werktag eingesetzt und uns befähigt hat, ihn zu erkennen ( ). Wir danken Gott für das Feuer, den mächtigsten Gehilfen des Menschen bei allem Bilden und Schaffen, beim Beginn der wöchentlichen Arbeitszeit, indem wir den in den Gewürzen sinnbildlich dargestellten Sabbatgeist mit in die Werktage hinübernehmen.
Beim Ausgang des Versöhnungstages wird ein Licht, das während des ganzen Festes seit dem Vorabend gebrannnt hat, aber kein Gewürz genommen. Beim Ausgang eines anderen Festes, wenn es nicht zugleich Sabbatausgang ist, werden die Benediktionen über Gewürz und Licht nicht gesprochen.
Wo kein Wein zu haben ist, darf ein anderes geistiges Getränk verwendet werden. Ohne der Vorschrift des Havdala entweder im Gebete oder über Wein genügt zu haben, dürfen wir weder etwas genießen noch eine Arbeit verrichten.
Ist der erste Wochentag ein Festtag, so ist ebenfalls Havdala notwendig, um der höheren Heiligkeit des Sabbat Wortausdruck zu verleihen. Dieses geschieht in dem Gebet ( ), welches in das Festabendgebet eingeschaltert wird, und durch eine Benediktion ähnlichen Inhalts ( ) welche mit dem Kiddusch für den Festabend verbunden wird, nachdem vorher die Benediktion ( ) über das Festlicht gesprochen ist, ( ).


Empfange jeden Menschen mit freundlichem Gesicht. SdV