1. Die Tora gebietet, dass Kinder um Eltern, Eltern um Kinder, Geschwister um Geschwister, Ehegatten um Ehegatten je bei deren Ableben Trauer halten. Die Trauer besteht in der Beobachtung folgender Vorschriften, welche unsere Weisen s. A. als von jeher in Israel üblich, auf Grund vieler Stellen in der heiligen Schrift festgestellt haben.