Wohltaetigkeitsleistungen
1.Nach den Vorschriften der Tora sollen wir unserem Nebenmenschen nicht bloß mit unserem Vermögen, sondern auch durch unsere persönliche Tätigkeit unsere Liebe erweisen. Diese Art der Wohltätigkeit nennen wir ( ) im engeren Sinne. Insofern mit der Bewirtung von wandernden Armen, Versorgung armer Mädchen und Auslösung Gefangener persönliche Leistungen verbunden sind, gehören diese auch hierher; es sind aber noch folgende hervorzuheben.
Krankenbesuch Bikur cholim
2. Wir sollen die Kranken besuchen; selbst Höherstehende sollen es nicht verschmähen, den Geringen Krankenbesuche zu machen. Personen, mit welchen man bis jetzt entzweit war, soll man nicht besuchen, ohne vorher ihre Einwilligung erlangt zu haben. Wir sollen unsere Besuche so einrichten, dass sie nach dem Urteil des Arztes für den Kranken weder lästig noch nachteilig werden können.
3. Obschon der Besuch an sich Wert hat, weil die Teilnahme der Mitmenschen an seinem Leiden dem Kranken Freude und Erquickung bereitet, so erhält der Krankenbesuch seine wahre Bedeutung erst durch folgendes:
a. Wir sollen darauf achten, ob für den Kranken alles geschehen ist, was Menschen für seine Heilung und Labung tun können, und wenn nicht, so sollen wir es durch Rat und Tat zu beschaffen suchen.
b. Eine länger andauernde Krankhit kann für die Angehörigen des Kranken eine schwere Bürde werden, die ihre eigene Gesundheit gefährdet, namentlich wenn damit Nachtwachen verbunden sind. Um des Kranken und seiner Angehörigen willen sollen wir daher einen Teil dieser Anstrengungen übernehmen und bei der Pflege mitwirken, wenn dieses unsere eigene Kraft und Gesundheit gestattet.
c. Gott ist der treueste, bewährteste Arzt, in seiner Hand liegt Krankheit und Genesung. Darum besteht der Hauptzweck des Krankenbesuches darin, dass wir Gott für diesen und alle übrigen Kranken um Hilfe anflehen.
4. Jeder Schwerkranke soll ermahnt werden, a. seine weltlichen Angelegenheiten zu ordnen, damit niemand durch ihn, falls er stürbe, Schaden oder Unrecht erleide, b. sich mit seinen Feinden auszusöhnen, und c. das Sündenbekenntnis (Wedui) zu sprechen. Da diese Ermahnung, um den Kranken nicht aufzuregen, große Vorsicht erfordert, so ist in vielen israelitischen Gemeinden der nachahmenswerte Gebrauch eingeführt, dass dieses bei jedem Kranken, wenn auch keine Gefahr vorhanden ist, von dazu aufgestellten würdigen Männern oder den Vorstehern der Krankenpflegevereine geschieht. Durch die Allgemeinheit verliert die Mahnung im einzelnen Fall das Aufregende.
5. Von einem dem Tode nahen Kranken darf man sich nicht trennen, um ihn sich selbst oder den betrübten Angehörigen allein zu überlassen. Doch sollen die bei einem Sterbenden anwesenden Personen sich nicht mit leeren Gesprächen unterhalten, sondern Psalmen beten oder mit Torastudium sich beschäftigen. Es ist ein frommes Werk (Mitzwa), bei Sterbenden auszuharren und im Augenblick des Verscheidens die Bekenntnisse zu sprechen: Sch'ma Israel; ( ).
Nach dem Verscheiden sprechen die Umstehenden die Benediktion Din Emet und machen einen kleinen Riß an einer beliebigen Stelle eines ihrer Kleider. An vielen Orten betet man auch Jigdal und Adon olam. (Siehe auch 88, 3).
Heil dem, der auf den Schwachen (Kranken) achtet, am Tage des Unglücks rettet ihn Gott.... Gott wird auch ihn erquicken auf dem Siechbette. Ps. 44. 2. 4.
Als sie krank waren, war mein Gewand ein Trauersack, ich härmte mich mit Fasten ab, in den Schoß gebeugt sprach ich mein Gebet. Als wär's Freund und Bruder mir, ging ich einher... Ps.35,13.14.
(Als der Prophet Jesaja zu Chiskija sprach): Also spricht Gott: Treffe Anordnungen für dein Haus, denn du wirst sterben und nicht leben, da wanddte Chiskaja sein Angesicht gegen die Wand und betete. (Da ließ Gott ihm verkünden): Ich habe dein Gebet gehört, deine Tränen gesehen; ich werden deiner Lebenszeit hinzufügen fünfzehn Jahre. Jes. 38, 1‑5.

Empfange jeden Menschen mit freundlichem Gesicht. SdV