1. Wir sind ganz besonders da unserem Nebenmenschen die volle aufrichtige Wahrheit schuldig, wo wir wissen oder annehmen können, dass unsere Worte ihm als Maßstab für sein Verhalten gelten werden. Nach der Überlieferung unserer Weisen s.A. ist das Verbot der Tora (3. Mos. 19,14): "Du sollst vor einen Blinden keinen Anstoß hinlegen," nicht bloß leiblich, sondern auch auf geistig Blinde, auf Unwissende, Unerfahrene, Ratsbedürftige zu beziehen, und es werden damit alle Worte und Handlungen verboten, die geeignet sind, unseren Nebenmenschen zu nachteiligen oder gar sündhaften Unternehmungen zu veranlassen.