1. Die Tora verbietet, im Geschäftsverkehr dem Käufer oder Verkäufer durch Worte oder Handlungen falsche Vorstellungen beizubringen, oder, wenn solche schon vorhanden sind, sie zu benutzen um teurer zu verkaufen oder wohlfeiler einzukaufen (Betrug, Übervorteilung Onaah).