1. Einstellung der Werktätigkeit Schewita. Die Tora gebietet uns, am Sabbat weder selbst (atah d.h. religiös Volljährige) eine Werktätigkeit zu verrichten, noch zuzulassen, dass unsere religiös minderjährigen Kinder (Benach uBetach) oder unsere Tiere ( ) eine solche verrichten.