1. Die Tora gebietet uns, die beiden Stellen aus der Tora Sch'ma und auf Pergament abzuschrieben und in Kapseln verwahrt an die Pfosten aller unserer Türen und Tora zu befestigen.
2. Ausgenommen von der Pflicht der Pfostenaufschrift sind Synagogen, kleine, nicht 24 Faustbreiten im Gevierte (Quadrat) messende Zimmer, Pfosten ohne Oberschwelle, Aborte und Badezimmer.