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Mesusot

Das Gebot der Pfostenaufschrift

Mesusa

1. Die Tora gebietet uns, die beiden Stellen aus der Tora Sch'ma und auf Pergament abzuschrieben und in Kapseln ver­wahrt an die Pfosten aller unserer Türen und Tora zu befestigen.

 

2. Ausgenommen von der Pflicht der Pfostenaufschrift sind Synago­gen, kleine, nicht 24 Faustbreiten im Gevierte (Quadrat) messende Zimmer, Pfosten ohne Oberschwelle, Aborte und Badezimmer.

 

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