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Nächstenliebe

Verschiedene Vorschriften zur Förderung der Liebe

1. Die schwere Vorschrift, erlittenes Unrecht zu vergessen, werden wir um so leichter erfüllen können, wenn wir die in dem Torawort begründete Vorschrift unserer Weisen s.A. befolgen: Beurteile jeden Menschen von der besseren Seite! Dieselbe fordert von uns, auch dann, wenn wir Unrechtes von unserem  Nebenmenschen gesehen oder durch glaubwürdige Zeugen gehört haben, noch immer einen Entschuldigungsgrund für seine Tat oder deren Absicht zu suchen, bis wir die volle Überzeugung gewonnen haben, dass er die schlechte Tat aus schlechten Beweggründen getan hat.

Feindesliebe und Versöhnlichkeit

1. Auch diejenigen unserer Mitmenschen, die uns ihre Liebe versa­gen, die uns geschädigt und gekränkt haben, unsere Feinde, müssen wir mit unserer Liebe umfassen. Um uns die Pflicht der Feindes­liebe an anschaulichen Beispielen und nicht bloß mit Worten einzuprägen, hat die Tora das Gebot der Nächstenliebe zweimal geschrieben, einmal für alle Menschen (5. Ms. 22, 1‑4), das andere Mal für den Feind insbesondere (2. Mos. 23, 4 und 5).

Das Gebot der Menschenliebe und Menschenachtung

Nächstenliebe

Der Inbegriff aller Vorschriften, welche Gott uns in bezug auf unser Verhalten gegen unsere Nebenmenschen erteilt hat, ist das Gebot der Tora: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst, ich bin Gott. (3. Mos. 19,18).

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