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Sünder

Die Vorschriften über die Zurechtweisung der Sünder

1. In Rechtssachen kann man niemandem auf sein eigenes Wort glauben; der Richter kann nur dann Recht sprechen, wenn die Tatsachen, um welche es sich bei dem Streit handelt, ihm von unbeteiligten Personen wahrheitsgemäß dargelegt werden. Diese Personen nennt man Zeugen, ihre Aussage Zeugnis. Da der Richterspruch meistens auf die Zeugenaussage sich gründet, so ist die Aufgabe des Zeugen ebenso wichtig wie die des Richters.

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