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Schma

Das Gebot der Pfostenaufschrift

Mesusa

1. Die Tora gebietet uns, die beiden Stellen aus der Tora Sch'ma und auf Pergament abzuschrieben und in Kapseln ver­wahrt an die Pfosten aller unserer Türen und Tora zu befestigen.

 

2. Ausgenommen von der Pflicht der Pfostenaufschrift sind Synago­gen, kleine, nicht 24 Faustbreiten im Gevierte (Quadrat) messende Zimmer, Pfosten ohne Oberschwelle, Aborte und Badezimmer.

 

Das Gebot des "Schma"-Lesens

Sonnenblume

1. Mit dem Worte Schema bezeichnen wir folgende drei Abschnitte der Tora:
1. Mose 6, 4‑9, Schema,
2. 5. Mose 11, 13‑21; wehaja Im Schamoa
3.  4. Mose. 15, 37‑41, Wajomer

Die Grundpflichten des Israeliten, Gott, den Einzigen, als unseren Gott anzuerkennen, ihn über alles zu lieben, seine Tora zu lernen und zu lernen ( Schema = Kabalat ol Malkut Schamajim) allen Geboten derselben Gehorsam zu leisten  (wehije= kabalat ol Mitzwot), sind wohl in keiner Stelle der Tora kräftiger ausge­sprochen, als in diesen drei Abschnitten. außerdem erwähnt der dritte Abschnitt den Auszug aus Ägypten (wejiamar = Sichron jziat mizrajim), dessen wir alle Tage und Nächte unseres Lebens gedenken sollen, weil die Befreiung aus Ägypten der Grund ist, der uns als Israeliten zu alldem verpflichtet.

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